Aktuelle Regelungen der Pendlerpauschale Die Pendlerpauschale, auch Entfernungspauschale genannt, ermöglicht es Berufstätigen in Deutschland, die Kosten für den Weg zur Arbeit steuerlich geltend zu machen. Unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel – ob Auto, Fahrrad, öffentliche Verkehrsmittel oder zu Fuß – können Arbeitnehmer folgende Pauschalen ansetzen: 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer der einfachen weiter lesen
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