Verband der Sekretärinnen e.V., Grünuaer Weg 8, 14712 Rathenow Telefon: 03385 517939, Fax: 03385 517938
Satzung
„Verband der Sekretärinnen e.V.“
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verband führt den Namen „Verband der Sekretärinnen e.V. (VdS)“
Sitz und Erfüllungsort ist Rathenow. Der Wirkungskreis umfasst die Einbeziehung der Sekretärinnen und Sekretäre, Assistentinnen und Assistenten, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, Bürokauffleute und Kaufleute für Bürokommunikation, Kauffrau und Kauffmann für Büromanagement, Bürokraft und Kaufmännische Fachkraft, Fremdsprachenkauffrau und Fremdsprachenkaufmann, Europaserkretärin und Europsekretär in der Bundesrepublik Deutschland.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr. Es beginnt mit der Eintragung in das Vereinsregister.
§ 2 Zweck
Der Zweck des Verbandes ist es, als neutraler und unabhängiger Verband die wirtschaftliche, soziale und rechtliche Stellung der Mitglieder zu schützen, ihre Arbeit durch Weiterbildung und Erfahrungsaustausch zu unterstützen und ihre Interessen zu vertreten.
Zur Erreichung dieser Ziele ist es besondere Aufgabe des Verbandes:
Die Mitglieder in berufsrelevanten und rechtlichen Angelegenheiten zu beraten;
Die Erarbeitung von Angeboten für Weiterbildungsveranstaltungen, Vorträge, Exkursionen und Versammlungen durchzuführen, die der Förderung der Mitglieder dienen;
Erarbeitung von Stoffplänen und Prüfungsordnungen für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Sekretariat und die Ausstellung der Zeugnisse und Prüfungszertifikate;
Die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden zu pflegen;
Etwaige Interessengegensätze unter den Mitgliedern auszugleichen;
Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden;
Neugewinnung von Mitgliedern.
Der Verband wird hierzu möglichst viele Mitglieder gewinnen und die entsprechenden Veranstaltungen bzw. Maßnahmen durchführen, um den Verbandszweck zu verwirklichen. Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden.
§ 3 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist freiwillig und ist schriftlich zu beantragen.
Mitglied kann jede natürliche Person, juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts werden, die sich mit Aufgaben im Sekretariatsbereich befassen.
Fördernde Mitglieder können Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen werden, die gewillt sind, die Interessen des Verbandes zu fördern. Über die Aufnahme dieser Personen entscheidet der Vorstand.
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft wird durch eine Mitgliedskarte bestätigt.
Die Mitgliedschaft endet:
- mit dem Tod des Mitgliedes;
- durch schriftliche Austrittserklärung zum 30.6. bzw. 31.12. des Jahres;
- durch Ausschluss auf Beschluss des Vorstandes.
- der Vorstand und
- die Mitgliederversammlung
- Wahl des Vorstandes
- Genehmigung des Finanzplanes für das kommende Geschäftsjahr
- Festsetzung der Höhe des Beitrages
- Beschlüsse über Änderungen zur Satzung, andere Dokumente
- Entgegennahme der Rechenschaftsberichte des Vorstandes und dessen Entlastung
- Beratung des Weiterbildungsprogramms
- Bestimmung eines Protokollführers/Schriftführers (Das Protokoll wird als Ergebnisprotokoll festgehalten und archiviert)