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Die wichtigsten Änderungen 2025: Arbeitsrecht, Digitalisierung & Barrierefreiheit – Alles, was Sie wissen müssen 

 

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Das Jahr 2025 bringt eine Fülle an Gesetzesänderungen und Neuerungen, die Ihren beruflichen Alltag im Sekretariat spürbar beeinflussen werden. Ob Mindestlohnerhöhung, Digitalisierungsschub oder strengere Anforderungen an Barrierefreiheit – jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, sich vorzubereiten. Doch keine Sorge: Mit kluger Organisation und proaktiver Planung meistern Sie jede Herausforderung und nutzen die Chancen, die sich bieten, für sich und Ihr Team.

Themenübersicht: Gesetzliche Änderungen und Neuerungen 2025

Arbeitsrecht und Gehalt – Was sich 2025 ändert

Das Jahr 2025 bringt weitreichende Änderungen im Arbeitsrecht und bei Gehaltsregelungen mit sich. Diese Neuerungen sind nicht nur für Arbeitnehmerinnen, sondern auch für Arbeitgeberinnen von Bedeutung, da sie unmittelbaren Einfluss auf Löhne, Sozialabgaben und Arbeitsbedingungen haben.

Erhöhung des Mindestlohns

Ab dem 1. Januar 2025 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben. Diese Steigerung setzt ein klares Signal zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Arbeitnehmerinnen. Für Unternehmen bedeutet dies jedoch eine Erhöhung der Lohnkosten, die sich insbesondere bei geringfügig Beschäftigten oder in Branchen mit vielen Mindestlohnempfängerinnen bemerkbar machen könnte. Ein gut durchdachtes Kostenmanagement ist hier essenziell.

Anpassungen bei Minijobs

Die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte (sogenannte Minijobs) steigt auf 556 Euro pro Monat. Diese Anpassung soll sicherstellen, dass Minijobber trotz der gestiegenen Mindestlöhne weiterhin unter der Geringfügigkeitsgrenze arbeiten können. Für Arbeitgeber*innen bedeutet das eine mögliche Ausweitung des administrativen Aufwands, insbesondere bei der Stundenplanung und Dokumentation.

Änderungen bei Sozialabgaben

Auch bei den Sozialabgaben gibt es Anpassungen. Sowohl die Beitragsbemessungsgrenzen als auch der Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung werden erhöht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen müssen somit mit höheren Abzügen rechnen. Besonders für mittelständische Unternehmen können diese Änderungen eine finanzielle Herausforderung darstellen, die sorgfältig eingeplant werden sollte.

Rentenanpassungen

Die Renten werden ab Juli 2025 entsprechend der Lohnentwicklung angepasst. Dies bedeutet für Rentner*innen eine Erhöhung ihrer Bezüge, während gleichzeitig die Beitragssätze zur Rentenversicherung angepasst werden könnten. Diese Entwicklung zeigt den Zusammenhang zwischen der wirtschaftlichen Entwicklung und den sozialen Sicherungssystemen.

Mindestausbildungsvergütung

Auch im Bildungsbereich gibt es relevante Änderungen. Ab 2025 beträgt die Mindestausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr 682 Euro pro Monat. Diese Maßnahme stärkt die Attraktivität der dualen Ausbildung und sorgt dafür, dass Auszubildende eine angemessene finanzielle Basis erhalten. Unternehmen, die Ausbildungsplätze anbieten, müssen ihre Ausbildungsbudgets entsprechend anpassen.

Was bedeuten diese Änderungen für Sie?

Die Änderungen im Arbeitsrecht und bei Gehältern sind ein klarer Schritt in Richtung sozialer Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Stabilität. Doch für Unternehmen bedeutet dies auch, ihre Prozesse, Budgets und Strategien anzupassen. Klare Kommunikation mit den Mitarbeitenden und ein vorausschauendes Kostenmanagement sind entscheidend, um 2025 erfolgreich zu gestalten.

Digitalisierung und Bürokratieabbau – Ein Blick auf 2025

Das Jahr 2025 bringt wegweisende Änderungen im Bereich Digitalisierung und Bürokratieabbau mit sich. Ziel ist es, administrative Prozesse effizienter zu gestalten und den digitalen Fortschritt voranzutreiben. Diese Maßnahmen betreffen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen und eröffnen neue Möglichkeiten, erfordern jedoch eine frühzeitige Anpassung an die neuen Regelungen.

Pflicht zu elektronischen Rechnungen im Geschäftsverkehr

Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen im Geschäftsverkehr verpflichtet, ausschließlich elektronische Rechnungen zu verwenden. Diese Maßnahme soll den Verwaltungsaufwand senken, Papierverbrauch reduzieren und die Transparenz erhöhen. Für Unternehmen bedeutet dies, ihre Buchhaltungs- und ERP-Systeme rechtzeitig auf elektronische Prozesse umzustellen. Wer noch nicht auf digitale Rechnungsstellung umgestellt hat, sollte jetzt handeln, um hohe Nachrüstungskosten zu vermeiden.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform gehört ab 2025 der Vergangenheit an. Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Mitarbeitenden direkt über ein elektronisches System bei den Krankenkassen abzurufen. Für Unternehmen bedeutet dies einen wichtigen Schritt in Richtung Bürokratieabbau, da die manuelle Verarbeitung von AU-Bescheinigungen entfällt. Gleichzeitig ist jedoch die Implementierung eines sicheren und kompatiblen IT-Systems erforderlich.

Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA)

Mit der flächendeckenden Einführung der elektronischen Patientenakte ab Januar 2025 wird das Gesundheitswesen weiter digitalisiert. Die ePA ermöglicht es Patient*innen, ihre medizinischen Daten zentral und sicher zu verwalten. Für Unternehmen, die im Gesundheitsbereich tätig sind, wie Krankenhäuser oder Arztpraxen, bedeutet dies eine erhebliche Umstellung der IT-Infrastruktur und Schulung des Personals. Gleichzeitig entsteht dadurch die Chance, Prozesse zu optimieren und den Zugang zu wichtigen Informationen zu beschleunigen.

Digitale Passbilder

Ab Mai 2025 dürfen Passbilder für Reisepässe nur noch digital übermittelt werden. Diese Regelung zielt darauf ab, Fälschungen zu verhindern und die Sicherheit zu erhöhen. Für Bürgerinnen und Fotografinnen bedeutet dies, dass Fotos direkt in die zuständigen Behördenportale hochgeladen werden müssen. Auch Unternehmen, die Dienstleistungen rund um Ausweisdokumente anbieten, sollten sich rechtzeitig anpassen.

Gebührenfreie Echtzeitüberweisungen

Banken sind ab 2025 verpflichtet, gebührenfreie Echtzeitüberweisungen anzubieten. Diese Neuerung beschleunigt den Zahlungsverkehr erheblich und verbessert die Liquidität für Privatpersonen und Unternehmen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie Zahlungen schneller abwickeln können, was insbesondere in Branchen mit hohem Transaktionsvolumen einen Wettbewerbsvorteil bieten kann.

Was bedeuten diese Änderungen für Sie?

Die fortschreitende Digitalisierung bietet immense Chancen, administrative Prozesse zu vereinfachen und Ressourcen zu schonen. Doch der Erfolg hängt von einer rechtzeitigen Anpassung ab. Unternehmen sollten ihre IT-Systeme auf den neuesten Stand bringen und Mitarbeitende im Umgang mit den neuen digitalen Anforderungen schulen. Mit diesen Schritten sichern Sie sich nicht nur Compliance, sondern auch Effizienzsteigerungen und Wettbewerbsvorteile.

Barrierefreiheit und Verbraucherschutz – Fortschritte für eine gerechtere Zukunft

Das Jahr 2025 markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Inklusion und Verbraucherschutz. Neue Regelungen und Gesetze stärken die Rechte von Verbraucher*innen und legen den Fokus auf nachhaltige und barrierefreie Strukturen. Dies betrifft sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen und erfordert Anpassungen in verschiedenen Bereichen.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Ein Meilenstein für Inklusion

Ab Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, sodass sie für alle Menschen zugänglich sind, unabhängig von körperlichen Einschränkungen. Dies betrifft unter anderem:

  • Webseiten und mobile Anwendungen: Alle digitalen Plattformen müssen den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen, z. B. durch klar strukturierte Inhalte, einfache Navigation und Unterstützung von Screenreadern.
  • Geldautomaten und Ticketautomaten: Technische Geräte im öffentlichen Raum müssen nutzerfreundlich und für Menschen mit Seh- oder Mobilitätseinschränkungen bedienbar sein.
  • Produkte des täglichen Bedarfs: Auch Verpackungen und Anleitungen müssen barrierefrei gestaltet werden.

Für Unternehmen bedeutet dies eine intensive Prüfung und Anpassung ihrer Produkte und Dienstleistungen. Es lohnt sich, frühzeitig Expert*innen für Barrierefreiheit hinzuzuziehen, um diese umfassenden Anforderungen zu erfüllen.

Neue Euro-Abgasnorm für Motorräder

Ab 2025 gelten strengere CO₂-Vorgaben für Motorräder durch die Einführung einer neuen Euro-Abgasnorm. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den CO₂-Ausstoß im Verkehr weiter zu reduzieren und umweltfreundlichere Technologien zu fördern. Motorradhersteller müssen ihre Modelle entsprechend anpassen, was Investitionen in Forschung und Entwicklung erfordert. Für Verbraucher*innen könnte dies eine Erhöhung der Preise für neue Modelle bedeuten, langfristig jedoch auch eine Entlastung der Umwelt.

Recyclingpflicht für Altkleider

Ein weiterer Schritt in Richtung Nachhaltigkeit: Ab 2025 ist es verboten, Altkleider im Restmüll zu entsorgen. Stattdessen müssen sie recycelt oder in geeigneten Sammelstellen abgegeben werden. Ziel dieser Regelung ist es, die Wiederverwertung von Textilien zu fördern und die Müllmenge zu reduzieren. Unternehmen im Textilhandel könnten profitieren, indem sie Sammelsysteme etablieren und Kunden Anreize für nachhaltiges Verhalten bieten, beispielsweise durch Rabatte auf neue Produkte bei Rückgabe alter Kleidung.

Was bedeuten diese Änderungen für Sie?

Die neuen Regelungen zeigen, wie wichtig die Balance zwischen Nachhaltigkeit, Inklusion und Verbraucherschutz ist. Unternehmen sind gefordert, sich auf die gestiegenen Anforderungen vorzubereiten, sei es durch Investitionen in barrierefreie Technologien, nachhaltige Entsorgungssysteme oder durch die Anpassung ihrer Zahlungsinfrastruktur. Für Verbraucher*innen bieten diese Änderungen mehr Sicherheit, Fairness und Umweltbewusstsein im Alltag. Der Schlüssel zum Erfolg liegt darin, rechtzeitig zu planen und sich aktiv auf die kommenden Herausforderungen einzustellen.

Energie, Umwelt und Mobilität – Nachhaltigkeit und Sicherheit im Fokus

2025 bringt eine Vielzahl an Neuerungen, die Energieeffizienz, Umweltschutz und Mobilität betreffen. Diese Maßnahmen setzen klare Impulse für eine klimafreundlichere Zukunft und sorgen gleichzeitig für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Unternehmen und Privatpersonen müssen sich auf neue Anforderungen einstellen, um von den Vorteilen zu profitieren und Strafen zu vermeiden.

Erhöhung des CO₂-Preises

Der CO₂-Preis wird von bisher 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne erhöht. Diese Maßnahme soll den Anreiz verstärken, fossile Brennstoffe zu vermeiden und in umweltfreundliche Alternativen zu investieren. Besonders betroffen sind Heiz- und Kraftstoffpreise, die dadurch steigen könnten. Unternehmen, die energieintensive Prozesse haben, sollten sich verstärkt auf Energieeinsparungen konzentrieren und in erneuerbare Energien investieren.

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) schreibt ab 2025 vor, dass größere Nichtwohngebäude mit Ladepunkten für Elektrofahrzeuge ausgestattet werden müssen. Dies betrifft Neubauten sowie größere Renovierungsprojekte. Ziel ist es, den Ausbau der Elektromobilität zu fördern und die Infrastruktur für eine emissionsärmere Mobilität zu verbessern. Unternehmen, die Parkplätze bereitstellen, sollten frühzeitig die Installation von Ladesäulen planen und Fördermöglichkeiten nutzen.

Einführung von Smart Metern und dynamischen Stromtarifen

Um den Energieverbrauch effizienter zu gestalten, werden Smart Meter gefördert, die in Echtzeit den Stromverbrauch messen und verbrauchsorientierte Tarife ermöglichen. Diese Technologie hilft Haushalten und Unternehmen, Kosten zu senken, indem Strompreise an Zeiten mit geringer Nachfrage angepasst werden. Dies fördert nicht nur die Energiewende, sondern auch ein bewussteres Verbrauchsverhalten.

Erhöhte Kfz-Steuer für Neuzulassungen

Die Kfz-Steuer für neu zugelassene Fahrzeuge mit hohem CO₂-Ausstoß wird ab 2025 weiter angehoben. Dies betrifft insbesondere SUVs und Fahrzeuge mit großen Motoren. Ziel ist es, den Absatz emissionsarmer Modelle wie Elektro- oder Hybridfahrzeuge zu fördern. Verbraucher*innen, die ein neues Fahrzeug planen, sollten daher den Fokus auf umweltfreundliche Alternativen legen.

Strengere Regeln für Winterreifen

Die Winterreifenpflicht wird verschärft: Ab 2025 gelten strengere Vorgaben für die Nutzung von Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen. Reifen müssen spezifische Eigenschaften erfüllen, wie etwa das Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke), um zugelassen zu sein. Dies soll die Verkehrssicherheit erhöhen. Fahrzeughalter*innen sollten ihre Reifen rechtzeitig prüfen und gegebenenfalls austauschen.

Führerschein-Umtausch für Jahrgänge 1965-1970

Führerscheininhaber*innen der Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen ihren alten Führerschein bis Januar 2025 umtauschen, um die neuen EU-Standards zu erfüllen. Ziel ist es, einheitliche und fälschungssichere Dokumente zu schaffen. Wer nicht fristgerecht umtauscht, riskiert Bußgelder. Die zuständigen Führerscheinstellen sind vielerorts stark ausgelastet – eine frühzeitige Terminvereinbarung ist daher ratsam.
Führerscheininhaber*innen der Jahrgänge 1960 und davor mussten ihren Führerschein gemäß den gestaffelten Umtauschfristen der EU-Führerscheinrichtlinie bereits bis 19. Januar 2023 umtauschen. Wer dies bisher nicht getan hat, riskiert bei Verkehrskontrollen Bußgelder und sollte den Umtausch so schnell wie möglich nachholen, um weiterhin legal am Straßenverkehr teilzunehmen.

Was bedeuten diese Änderungen für Sie?

Die neuen Regelungen zeigen, dass Umwelt- und Klimaschutz, Energieeffizienz und Verkehrssicherheit 2025 weiter im Mittelpunkt stehen. Unternehmen sind gefordert, ihre Prozesse nachhaltig zu gestalten und in umweltfreundliche Technologien zu investieren. Privatpersonen profitieren langfristig von den Maßnahmen, müssen jedoch im Alltag mit Veränderungen umgehen, etwa durch Anpassungen bei der Fahrzeugwahl oder im Energieverbrauch. Wer frühzeitig plant, bleibt flexibel und meistert diese Herausforderungen souverän.

Steuerrecht und finanzielle Anpassungen – Entlastungen und neue Berechnungsmodelle

Das Jahr 2025 bringt wichtige Änderungen im Steuerrecht und finanzielle Anpassungen, die sowohl Familien als auch Einzelpersonen zugutekommen sollen. Gleichzeitig fordern neue Regelungen eine Anpassung bei der Verwaltung von Immobilien. Hier sind die wichtigsten Neuerungen im Detail:

Erhöhung des Grundfreibetrags

Der Grundfreibetrag wird 2025 auf 12.084 Euro pro Jahr angehoben. Dies bedeutet, dass Einkommen bis zu diesem Betrag steuerfrei bleiben. Ziel dieser Maßnahme ist es, Menschen mit niedrigem Einkommen zu entlasten und ihnen mehr finanzielle Spielräume zu schaffen. Besonders für Arbeitnehmerinnen und Rentnerinnen mit geringen Bezügen wirkt sich diese Anpassung positiv aus.

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Das Kindergeld wird auf 255 Euro pro Kind und Monat erhöht, während der Kinderfreibetrag auf 9.600 Euro jährlich steigt. Diese Änderungen unterstützen insbesondere Familien mit mehreren Kindern, indem sie entweder direkt durch höhere Zahlungen oder indirekt durch steuerliche Vorteile entlastet werden. Eltern sollten prüfen, welche Variante – Kindergeld oder Steuerfreibetrag – für sie vorteilhafter ist.

Wohngeldreform

Mit einer durchschnittlichen Steigerung von 15 Prozent wird das Wohngeld reformiert, um Haushalte mit niedrigem Einkommen stärker zu unterstützen. Diese Anpassung berücksichtigt gestiegene Miet- und Energiekosten und soll sicherstellen, dass Wohnen bezahlbar bleibt. Für Anspruchsberechtigte lohnt es sich, ihre Einkommenssituation neu zu bewerten und gegebenenfalls einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.

Änderungen bei der Grundsteuer

Ab 2025 greift ein neues Berechnungsmodell für die Grundsteuer, das auf den aktuellen Grundstückswerten, der Fläche und der Lage basiert. Diese Reform sorgt für eine gerechtere Besteuerung, kann jedoch in bestimmten Regionen zu steigenden Belastungen führen. Immobilienbesitzer*innen sollten ihre neuen Steuerbescheide sorgfältig prüfen und bei Unstimmigkeiten Einspruch einlegen. Eine gute Vorbereitung durch rechtzeitige Klärung der Grundstücksdaten mit dem Finanzamt ist ratsam.

Was bedeuten diese Änderungen für Sie?

Die Anpassungen im Steuerrecht bieten vor allem Familien und Geringverdienenden finanzielle Entlastungen, während Immobilienbesitzer*innen durch die Grundsteuerreform höhere Transparenz, aber auch potenziell neue Belastungen erfahren. Eine frühzeitige Planung und Prüfung der persönlichen Steuer- und Finanzsituation ist entscheidend, um die Vorteile optimal zu nutzen und auf neue Anforderungen vorbereitet zu sein.

Kommunikation und Post – Steigende Kosten und neue Herausforderungen

Im Bereich Kommunikation und Mobilität stehen 2025 wichtige Änderungen an, die sowohl Verbraucher*innen als auch Unternehmen betreffen. Höhere Kosten erfordern eine Anpassung im Umgang mit Post- und Mobilitätsdiensten.

Portoerhöhung für Briefe und Pakete

Die Postgebühren werden 2025 erneut angehoben. Sowohl der Versand von Briefen als auch von Paketen wird teurer. Für Privatpersonen bedeutet dies eine höhere Belastung bei alltäglichen Sendungen, während Unternehmen, die auf regelmäßigen Versand angewiesen sind, ihre Versandkosten neu kalkulieren müssen. Besonders in der Logistikbranche ist es ratsam, effizientere Versandprozesse zu prüfen und gegebenenfalls digitale Alternativen wie elektronische Dokumente stärker zu nutzen, um Kosten zu reduzieren.

Preissteigerung des Deutschlandtickets

Das beliebte Deutschlandticket, das bundesweiten Zugang zum Nahverkehr bietet, wird ebenfalls teurer. Trotz der Preissteigerung bleibt es eine attraktive Option für Pendlerinnen und Vielreisende, da es weiterhin eine kostengünstige Alternative zum Individualverkehr darstellt. Arbeitgeberinnen könnten überlegen, Zuschüsse für Mitarbeitende anzubieten, um deren Mobilitätskosten abzufedern und gleichzeitig nachhaltige Verkehrsmittel zu fördern.

Was bedeuten diese Änderungen für Sie?

Die steigenden Kosten bei Porto und Nahverkehr erfordern einen bewussteren Umgang mit Kommunikations- und Mobilitätslösungen. Unternehmen sollten verstärkt digitale Alternativen nutzen, um Kosten zu minimieren, während Privatpersonen durch kluge Planung von Mobilitätsbudgets und Versandgewohnheiten Einsparungen erzielen können. Frühzeitiges Handeln ist der Schlüssel, um die neuen Herausforderungen erfolgreich zu meistern.

Unternehmenspflichten – Neue Standards und rechtliche Vorgaben

Das Jahr 2025 bringt für Unternehmen zusätzliche Pflichten mit sich, die sowohl technische Anpassungen als auch ein erhöhtes Engagement für Inklusion erfordern. Diese Regelungen zielen darauf ab, Prozesse zu modernisieren und die Zugänglichkeit für alle zu gewährleisten. Eine rechtzeitige Vorbereitung ist entscheidend, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und Strafen zu vermeiden.

Barrierefreiheit bei Dienstleistungen

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sind Unternehmen ab Juni 2025 verpflichtet, ihre Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dies umfasst:

  • Webseiten und digitale Plattformen: Inhalte müssen für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sein, z. B. durch optimierte Navigation und Unterstützung von Assistenztechnologien.
  • Kundendienst und Kommunikation: Unternehmen müssen sicherstellen, dass auch Menschen mit Hör-, Seh- oder Mobilitätseinschränkungen ihre Angebote problemlos nutzen können.
  • Verkaufsautomaten und Self-Service-Geräte: Diese müssen an die Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen angepasst werden.

Die Umsetzung dieser Vorgaben erfordert Investitionen in Technologie und möglicherweise externe Beratung durch Barrierefreiheits-Expert*innen. Unternehmen, die frühzeitig handeln, können jedoch langfristig von einer breiteren Zielgruppe und einem positiven Markenimage profitieren.

Pflicht zur E-Rechnung – Modernisierung des Rechnungswesens

Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) im Geschäftsverkehr zwischen inländischen Unternehmern (B2B) zu verwenden. Dies bedeutet, dass Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden müssen, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Formate wie PDF ohne strukturierte Daten genügen diesen Anforderungen nicht. (Bundesfinanzministerium)

Bemessungsgrenzen und Anwendungsbereich

Die Verpflichtung zur E-Rechnung gilt für alle Rechnungen zwischen inländischen Unternehmern, unabhängig vom Rechnungsbetrag. Allerdings gibt es Ausnahmen für bestimmte Umsätze, wie beispielsweise Kleinbetragsrechnungen bis zu einem Betrag von 250 Euro und bestimmte steuerfreie Umsätze. (Nachrichten)

Was bedeutet das für Unternehmen?

  • Technische Anpassungen: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre IT-Systeme in der Lage sind, E-Rechnungen in den vorgeschriebenen Formaten (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) zu erstellen, zu versenden und zu empfangen.
  • Schulung der Mitarbeitenden: Mitarbeitende, insbesondere in der Buchhaltung, sollten im Umgang mit E-Rechnungen geschult werden, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
  • Rechtliche Konformität: Die Nichteinhaltung der E-Rechnungspflicht kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Daher ist es essenziell, die neuen Vorgaben fristgerecht umzusetzen.

Chancen durch die Umstellung

  • Effizienzsteigerung: Automatisierte Rechnungsverarbeitung reduziert den manuellen Aufwand und minimiert Fehler.
  • Kostensenkung: Einsparungen bei Druck- und Versandkosten durch den Wegfall papierbasierter Rechnungen.
  • Nachhaltigkeit: Reduzierter Papierverbrauch trägt zu umweltfreundlicheren Geschäftsprozessen bei.

Empfehlung

Unternehmen sollten umgehend mit der Implementierung der erforderlichen Systeme und Schulungen beginnen, um die Einhaltung der neuen gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen und die Vorteile der digitalen Rechnungsstellung voll auszuschöpfen.

Aufgaben für Sekretariate – So meistern Sie die Neuerungen 2025

Das Sekretariat ist das Herzstück eines mittelständischen Unternehmens und spielt eine entscheidende Rolle dabei, sich auf die Änderungen von 2025 vorzubereiten. Hier sind die zentralen Aufgaben, um den Überblick zu behalten und das Unternehmen effizient zu unterstützen:

Gehaltsstrukturen anpassen

Die Erhöhung des Mindestlohns erfordert eine sorgfältige Überprüfung der Arbeitsverträge. Unterstützen Sie die Personalabteilung, indem Sie Gehaltsvereinbarungen aktualisieren und sicherstellen, dass die neuen gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Klären Sie dabei auch die neuen Verdienstgrenzen für Minijobs und stimmen Sie sich mit der Lohnbuchhaltung ab.

Digitalisierung vorantreiben

Bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) vor. Koordinieren Sie Schulungen für die betroffenen Abteilungen und sorgen Sie dafür, dass die nötige Software installiert und getestet wird. Das Sekretariat kann als Bindeglied zwischen IT und den operativen Teams fungieren.

Barrierefreiheit gewährleisten

Prüfen Sie bei der Beschaffung von Materialien, Dienstleistungen oder bei der Gestaltung von Kommunikationskanälen, ob diese den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes entsprechen. Dies gilt insbesondere für Webseiten, Kundendienste und technische Geräte wie Präsentationstools oder Terminals.

IT- und Prozessoptimierung unterstützen

Begleiten Sie die Implementierung neuer Technologien, z. B. die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) oder von Smart-Meter-Systemen. Ihr Aufgabenbereich kann die Terminplanung für interne Schulungen und die Kommunikation mit externen Anbietern umfassen. Eine enge Zusammenarbeit mit IT und Facility Management ist hierbei essenziell.

Personalplanung anpassen

Kalkulieren Sie die Auswirkungen der neuen Verdienstgrenzen und Sozialabgaben auf die Budgetplanung. Klären Sie offene Fragen zur Wohngeldreform oder Mindestausbildungsvergütung und sorgen Sie dafür, dass alle Mitarbeitenden über relevante Änderungen informiert sind.

Kommunikationsstrategien aktualisieren

Unterstützen Sie bei der internen Kommunikation zu gesetzlichen Änderungen, wie der Führerschein-Umtauschpflicht oder den neuen Grundsteuerbescheiden. Planen Sie Infoveranstaltungen oder erstellen Sie Informationsmaterialien, um die Belegschaft und die Führungsebene auf dem Laufenden zu halten.

Nachhaltigkeit fördern

Organisieren Sie Maßnahmen, die Ihr Unternehmen nachhaltiger machen, wie die Einrichtung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge oder die Umsetzung der Recyclingpflicht für Altkleider. Hier kann das Sekretariat eine koordinierende Rolle einnehmen und Partner für umweltfreundliche Lösungen recherchieren.

Schlussgedanke: Ihre Schlüsselrolle im Wandel aktiv nutzen

Sekretariate in mittelständischen Unternehmen sind weit mehr als organisatorische Unterstützer – sie sind die Drehscheiben für Kommunikation, Planung und Veränderung. Mit den Neuerungen, die 2025 bringt, liegt es an Ihnen, nicht nur mitzuwirken, sondern aktiv den Wandel zu gestalten. Ein proaktiver Ansatz ermöglicht es Ihnen, sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen rechtlich auf der sicheren Seite bleibt, und gleichzeitig Prozesse effizienter und nachhaltiger zu gestalten.

Nutzen Sie diese Chance, um Ihre Expertise zu stärken und Ihre Position als unverzichtbare Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um Organisation und Transformation zu festigen. Ihr Engagement macht den Unterschied, wenn es darum geht, den Mittelstand zukunftssicher aufzustellen und fit für die kommenden Herausforderungen zu machen. Die Zukunft des Sekretariats – und Ihres Unternehmens – beginnt jetzt mit Ihnen!

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Judith Torma Goncalves ist Magistra der Rhetorik. Seit 2017 steuert Sie die Geschicke des Verband der Sekretärinnen.

Ihre Lieblingsthemen sind Kommunikation und Rhetorik und das weite Feld des miteinander.

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