Aktuelle Regelungen der Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale, auch Entfernungspauschale genannt, ermöglicht es Berufstätigen in Deutschland, die Kosten für den Weg zur Arbeit steuerlich geltend zu machen. Unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel – ob Auto, Fahrrad, öffentliche Verkehrsmittel oder zu Fuß – können Arbeitnehmer folgende Pauschalen ansetzen:
- 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
- 0,38 Euro pro Kilometer ab dem 21. Kilometer der einfachen Strecke.
Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2022 und ist bis Ende 2026 befristet. ADAC
Beispielrechnung:
Entfernung (einfache Strecke) | Arbeitstage pro Jahr | Berechnung | Gesamtbetrag (€) |
---|---|---|---|
25 km | 220 | (20 km × 0,30 € + 5 km × 0,38 €) × 220 Tage = (6,00 € + 1,90 €) × 220 Tage = 7,90 € × 220 Tage | 1.738,00 € |
Die Pauschale wird als Werbungskosten in der Steuererklärung angesetzt und mindert das zu versteuernde Einkommen. Wichtig ist, dass nur die tatsächlichen Arbeitstage berücksichtigt werden – Urlaubstage, Krankheitstage und Homeoffice-Tage zählen nicht.
Geplante Änderungen ab 2026: Einheitliche Pauschale von 38 Cent ab dem ersten Kilometer
Ab dem 1. Januar 2026 soll die Pendlerpauschale in Deutschland vereinheitlicht werden. Statt der bisherigen Staffelung von 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer, ist geplant, einen einheitlichen Satz von 0,38 Euro pro Kilometer bereits ab dem ersten Kilometer einzuführen. Diese Änderung wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD festgelegt.
Was bedeutet das für Berufspendler?
- Höhere steuerliche Entlastung: Auch Pendler mit kürzeren Arbeitswegen profitieren von der höheren Pauschale.
- Vereinfachung: Die bisherige Staffelung entfällt, was die Berechnung erleichtert.WDR
Beispielrechnung mit neuer Regelung:
Entfernung (einfache Strecke) | Arbeitstage pro Jahr | Berechnung | Gesamtbetrag (€) |
---|---|---|---|
25 km | 220 | 25 km × 0,38 € × 220 Tage = 9,50 € × 220 Tage | 2.090,00 € |
Im Vergleich zur bisherigen Regelung ergibt sich eine zusätzliche steuerliche Entlastung von 352,00 € pro Jahr für einen Pendler mit 25 km einfachem Arbeitsweg. FR.de
Wer profitiert am meisten von der neuen Regelung?
Die geplante Vereinheitlichung der Pendlerpauschale auf 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer bringt für alle Berufspendler eine steuerliche Entlastung. Besonders profitieren jedoch diejenigen mit kürzeren Arbeitswegen, da sie bislang nur 0,30 Euro pro Kilometer absetzen konnten.
Beispielrechnung:
Entfernung (einfache Strecke) | Arbeitstage pro Jahr | Bisherige Pauschale (€) | Neue Pauschale (€) | Differenz (€) |
---|---|---|---|---|
10 km | 220 | 660,00 | 836,00 | +176,00 |
20 km | 220 | 1.320,00 | 1.672,00 | +352,00 |
30 km | 220 | 2.156,00 | 2.508,00 | +352,00 |
50 km | 220 | 3.828,00 | 4.180,00 | +352,00 |
Hinweis: Die Berechnungen basieren auf der Annahme von 220 Arbeitstagen pro Jahr.
Wie die Tabelle zeigt, ist der prozentuale Vorteil für Kurzstreckenpendler am größten. Für einen Arbeitsweg von 10 km beträgt die Entlastung rund 26,7 %, während sie bei 50 km nur etwa 9,2 % ausmacht. Dennoch profitieren alle Pendler von der neuen Regelung.CHIP
Praktische Tipps zur Anwendung der Pendlerpauschale
1. Dokumentation der Arbeitstage:
Führen Sie eine genaue Aufzeichnung Ihrer tatsächlichen Arbeitstage, an denen Sie zur ersten Tätigkeitsstätte gependelt sind. Urlaubs-, Krankheits- und Homeoffice-Tage dürfen nicht berücksichtigt werden.
2. Wahl des Verkehrsmittels:
Die Pendlerpauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Egal ob Sie mit dem Auto, Fahrrad, öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß zur Arbeit gelangen – die Pauschale kann geltend gemacht werden.CHIP
3. Kombination mit anderen steuerlichen Vorteilen:
Wenn Ihre tatsächlichen Fahrtkosten (z. B. durch Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel) höher sind als die Pauschale, können Sie diese nachweisen und geltend machen. Zudem können Sie bei Nutzung eines eigenen Fahrzeugs auch höhere Kosten ansetzen, wenn Sie diese belegen können.
4. Nutzung von Steuer-Software:
Der Einsatz von Steuer-Software kann Ihnen helfen, die Pendlerpauschale korrekt in Ihrer Steuererklärung anzugeben und mögliche weitere steuerliche Vorteile zu identifizieren.
Mobilitätsprämie: Steuerliche Entlastung für Geringverdiener
Die Mobilitätsprämie ist eine steuerliche Förderung für Berufspendler mit geringem Einkommen, deren zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Sie wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass auch Geringverdiener von der erhöhten Entfernungspauschale profitieren können, obwohl sie keine Einkommensteuer zahlen und somit keine steuerliche Entlastung durch Werbungskosten erfahren.Steuertipps Sonderausgaben
Voraussetzungen für die Mobilitätsprämie:
- Das zu versteuernde Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag (2025: 12.096 € für Alleinstehende, 24.192 € für Verheiratete).
- Der einfache Arbeitsweg beträgt mehr als 20 Kilometer.
- Die Mobilitätsprämie muss im Rahmen der Steuererklärung mit der „Anlage Mobilitätsprämie“ beantragt werden.
- Die Prämie wird nur ausgezahlt, wenn sie mindestens 10 € beträgt. Steuerberatung Mittelstand
Berechnung der Mobilitätsprämie:
Die Mobilitätsprämie beträgt 14 % der erhöhten Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer. Die Bemessungsgrundlage ist dabei auf den Betrag begrenzt, um den das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag unterschreitet.
Beispiel:
Eine alleinstehende Person mit einem zu versteuernden Einkommen von 11.000 € (Grundfreibetrag 2025: 12.096 €) fährt an 220 Arbeitstagen täglich 40 km zur Arbeit.Steuern.de
- Entfernungspauschale für die ersten 20 km: 220 Tage × 20 km × 0,30 € = 1.320 €
- Erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. km: 220 Tage × 20 km × 0,38 € = 1.672 €
- Gesamte Werbungskosten: 1.320 € + 1.672 € = 2.992 €
- Übersteigt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) um: 2.992 € – 1.230 € = 1.762 €
- Unterschreitung des Grundfreibetrags: 12.096 € – 11.000 € = 1.096 €
- Bemessungsgrundlage: 1.096 € (da geringer als 1.672 €)
- Mobilitätsprämie: 1.096 € × 14 % = 153,44 €
In diesem Beispiel würde die Person eine Mobilitätsprämie von 153,44 € erhalten.
Beantragung der Mobilitätsprämie: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Die Mobilitätsprämie wird nicht automatisch gewährt, sondern muss aktiv beantragt werden. Hierfür ist die Abgabe einer Steuererklärung erforderlich, auch wenn keine Pflicht zur Abgabe besteht. Folgende Schritte sind notwendig:Personio
- Steuererklärung einreichen: Reichen Sie eine Einkommensteuererklärung für das betreffende Jahr ein.
- Anlage Mobilitätsprämie ausfüllen: Fügen Sie Ihrer Steuererklärung die „Anlage Mobilitätsprämie“ bei. In dieser Anlage geben Sie an, dass Sie die Prämie beantragen möchten.Jobadu
- Anlage N ausfüllen: Tragen Sie in der „Anlage N“ die Anzahl der Arbeitstage und die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein.Steuertipps Sonderausgaben
- Fristen beachten: Die Mobilitätsprämie kann rückwirkend für die Jahre 2021 bis 2026 beantragt werden. Die Anträge müssen innerhalb der gesetzlichen Festsetzungsfrist von vier Jahren beim Finanzamt eingereicht werden. Für das Jahr 2024 wäre der Antrag somit bis spätestens 31. Dezember 2028 zu stellen.Lohnsteuer kompakt
Hinweis: Die Mobilitätsprämie wird nur ausgezahlt, wenn der errechnete Betrag mindestens 10 € beträgt.
Praktische Tipps zur Anwendung der Pendlerpauschale
1. Dokumentation der Arbeitstage:
Führen Sie eine genaue Aufzeichnung Ihrer tatsächlichen Arbeitstage, an denen Sie zur ersten Tätigkeitsstätte gependelt sind. Urlaubs-, Krankheits- und Homeoffice-Tage dürfen nicht berücksichtigt werden.
2. Wahl des Verkehrsmittels:
Die Pendlerpauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Egal ob Sie mit dem Auto, Fahrrad, öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß zur Arbeit gelangen – die Pauschale kann geltend gemacht werden.
3. Kombination mit anderen steuerlichen Vorteilen:
Wenn Ihre tatsächlichen Fahrtkosten (z. B. durch Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel) höher sind als die Pauschale, können Sie diese nachweisen und geltend machen. Zudem können Sie bei Nutzung eines eigenen Fahrzeugs auch höhere Kosten ansetzen, wenn Sie diese belegen können.
4. Nutzung von Steuer-Software:
Der Einsatz von Steuer-Software kann Ihnen helfen, die Pendlerpauschale korrekt in Ihrer Steuererklärung anzugeben und mögliche weitere steuerliche Vorteile zu identifizieren.
Auswirkungen der geplanten Änderungen auf verschiedene Pendlergruppen
Die geplante Vereinheitlichung der Pendlerpauschale auf 0,38 € ab dem ersten Kilometer ab dem 1. Januar 2026 bringt unterschiedliche Auswirkungen für verschiedene Pendlergruppen mit sich.
1. Kurzstreckenpendler:
Pendler mit kurzen Arbeitswegen (unter 20 km) profitieren besonders von der neuen Regelung, da sie bisher nur 0,30 € pro Kilometer absetzen konnten. Mit der neuen Pauschale erhöht sich ihre steuerliche Entlastung erheblich.Haufe.de News
2. Langstreckenpendler:
Für Pendler mit langen Arbeitswegen bleibt die Pauschale ab dem 21. Kilometer unverändert bei 0,38 € pro Kilometer. Allerdings profitieren sie ebenfalls von der Erhöhung der Pauschale für die ersten 20 km.
3. Geringverdiener:
Geringverdiener, deren zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, können weiterhin die Mobilitätsprämie beantragen. Diese beträgt 14 % der erhöhten Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer, begrenzt auf den Betrag, um den das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag unterschreitet.
Abschließende Empfehlungen
1. Überprüfung der Arbeitswege:
Pendler sollten ihre Arbeitswege und die Anzahl der Arbeitstage genau dokumentieren, um die Pendlerpauschale korrekt in der Steuererklärung anzugeben.
2. Nutzung von Steuer-Software:
Der Einsatz von Steuer-Software kann die Berechnung der Pendlerpauschale und der Mobilitätsprämie erleichtern und sicherstellen, dass alle relevanten Angaben berücksichtigt werden.
3. Fristen beachten:
Die Mobilitätsprämie kann rückwirkend für die Jahre 2021 bis 2026 beantragt werden. Die Anträge müssen innerhalb der gesetzlichen Festsetzungsfrist von vier Jahren beim Finanzamt eingereicht werden. Für das Jahr 2024 wäre der Antrag somit bis spätestens 31. Dezember 2028 zu stellen.
Schlussgedanke: Ihre Weichenstellung für 2026 – Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie im Blick behalten
Die geplante Vereinheitlichung der Pendlerpauschale auf 0,38 € ab dem ersten Kilometer ab dem 1. Januar 2026 bringt für viele Berufspendler eine spürbare steuerliche Entlastung. Besonders profitieren Kurzstreckenpendler, deren Arbeitsweg bislang mit nur 0,30 € pro Kilometer berücksichtigt wurde. Für Geringverdiener bleibt die Mobilitätsprämie eine wichtige Unterstützung, um trotz niedrigen Einkommens von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.
Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den kommenden Änderungen vertraut zu machen und die eigenen Arbeitswege sowie Arbeitstage genau zu dokumentieren. So können Sie sicherstellen, dass Sie alle Ihnen zustehenden steuerlichen Vorteile optimal nutzen. Bei Fragen oder Unsicherheiten empfiehlt es sich, professionelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen oder geeignete Steuer-Software zu verwenden.
Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis 2026, um Ihre Pendelkosten zu analysieren und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. So sind Sie bestens vorbereitet, um von den neuen Regelungen zu profitieren und Ihre Steuerlast zu optimieren.
Häufig gestellte Fragen
1. Gilt die Pendlerpauschale auch für Teilzeitkräfte oder Minijobber?
Ja, die Pendlerpauschale kann unabhängig vom Beschäftigungsumfang geltend gemacht werden. Entscheidend ist, dass Sie tatsächlich zur Arbeit pendeln. Auch bei wenigen Arbeitstagen im Monat können Sie die Pauschale anteilig ansetzen.FR.de+1DIE WELT+1
2. Kann ich die Pendlerpauschale auch bei Nutzung eines E-Bikes oder E-Scooters ansetzen?
Ja, die Pendlerpauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Egal ob Sie mit dem Auto, Fahrrad, E-Bike, E-Scooter, öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß zur Arbeit gelangen – die Pauschale kann geltend gemacht werden.
3. Was passiert, wenn ich im Homeoffice arbeite?
Für Tage im Homeoffice kann die Pendlerpauschale nicht angesetzt werden, da keine Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte erfolgt. Allerdings können Sie für diese Tage gegebenenfalls das Homeoffice-Pauschale geltend machen.
4. Wie wirkt sich die Pendlerpauschale auf das Deutschlandticket aus?
Wenn Sie das Deutschlandticket nutzen, können Sie die tatsächlichen Kosten (aktuell 49 € pro Monat) oder die Entfernungspauschale ansetzen – je nachdem, was für Sie günstiger ist. In vielen Fällen ist die Entfernungspauschale vorteilhafter, insbesondere bei längeren Arbeitswegen.Bundesregierung+1WDR+1
5. Kann ich die Mobilitätsprämie auch rückwirkend beantragen?
Ja, die Mobilitätsprämie kann rückwirkend für die Jahre 2021 bis 2026 beantragt werden. Die Anträge müssen innerhalb der gesetzlichen Festsetzungsfrist von vier Jahren beim Finanzamt eingereicht werden. Für das Jahr 2024 wäre der Antrag somit bis spätestens 31. Dezember 2028 zu stellen.