Wenn die Gehaltserhöhung ausbleibt – was tun?
Stellen Sie sich vor: Sie arbeiten seit Jahren als Sekretärin in einer Klinik, Verwaltung oder einem Unternehmen. Ihr Aufgabenbereich ist gewachsen, Sie haben neue Verantwortungen übernommen – doch Ihr Gehalt bleibt auf demselben Niveau.
Sie beantragen eine Höhereingruppierung, legen eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung vor und argumentieren, dass Ihre Arbeit nicht mehr zu Ihrer ursprünglichen Entgeltgruppe passt. Doch was passiert?
🔹 Die Personalabteilung schweigt.
🔹 Der Betriebsrat zeigt wenig Interesse.
🔹 Die Gehaltserhöhung bleibt aus.
Müssen Sie das akzeptieren? Nein! In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Schritte Sie gehen können, um Ihre höhere Eingruppierung durchzusetzen – auch wenn Ihnen niemand freiwillig mehr Gehalt zahlen möchte.
📢 Wichtig: Dies ist keine Rechtsberatung. Für individuelle Fälle wenden Sie sich bitte an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.t oder gar nichts unternimmt? Sie haben mehr Möglichkeiten, als Sie denken!
Ein Praxisfall: Sekretärinnen kämpfen um ihre Eingruppierung
Ein Beispiel aus dem Klinikalltag: Eine Gruppe von Sekretärinnen einer Klinik kämpft seit zwei Jahren um eine gerechte Eingruppierung im öffentlichen Dienst. Auf Anforderung der Personalabteilung haben sie eine detaillierte Tätigkeitsdarstellung vorgelegt – doch danach herrscht Funkstille.
✔ Sie haben ihre Aufgaben genau dokumentiert.
✔ Sie haben Belege gesammelt, dass ihre Tätigkeiten komplexer geworden sind.
✔ Sie haben die Personalabteilung mehrfach um eine Neubewertung gebeten.
Doch was ist passiert? Nichts. Weder die Geschäftsführung noch der Betriebsrat zeigen Interesse.
Der Betriebsrat? Er lehnt die Unterstützung mit der Begründung ab, dass die betroffenen Kolleginnen keine Gewerkschaftsmitglieder seien.
Darf der Betriebsrat so handeln? Und noch wichtiger: Welche Optionen haben Sie?
Muss der Betriebsrat alle Beschäftigten unterstützen?
Ja! Laut § 80 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) muss der Betriebsrat die Interessen aller Beschäftigten vertreten – unabhängig von einer Gewerkschaftszugehörigkeit. Eine Weigerung, sich mit der Eingruppierung zu befassen, könnte also eine Pflichtverletzung darstellen.
💡 Tipp: Falls der Betriebsrat systematisch nur Gewerkschaftsmitglieder unterstützt, könnte dies gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 75 BetrVG) verstoßen. Das kann arbeitsrechtliche Folgen haben.
Schritt für Schritt: Höhere Eingruppierung durchsetzen
1️⃣ Betriebsrat in die Pflicht nehmen
Laut § 80 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) muss der Betriebsrat die Interessen aller Beschäftigten vertreten – unabhängig davon, ob sie Gewerkschaftsmitglieder sind oder nicht.
➡ Was tun, wenn der Betriebsrat nicht hilft?
- Eine offizielle Anfrage nach § 80 Abs. 3 BetrVG stellen, um ihn zur Bearbeitung des Falls zu verpflichten.
- Eine Beschwerde nach § 85 BetrVG einreichen, falls der Betriebsrat untätig bleibt.
- Falls der Betriebsrat systematisch nur Gewerkschaftsmitglieder unterstützt, kann eine Amtsenthebung einzelner Betriebsratsmitglieder vor dem Arbeitsgericht geprüft werden.
⚠ Risiko: Das Verhältnis zum Betriebsrat könnte sich verschlechtern – daher am besten diplomatisch vorgehen.
2️⃣ Direkte Verhandlungen mit der Personalabteilung führen
Falls der Betriebsrat nicht unterstützt, bleibt der direkte Weg zur Personalabteilung oder Geschäftsleitung.
➡ Was kann helfen?
- Eine schriftliche Petition mit mehreren betroffenen Kolleginnen einreichen.
- Eine Tätigkeitsdarstellung vorlegen, die eine deutliche Abweichung von der ursprünglichen Stellenbeschreibung zeigt.
- Falls keine Reaktion erfolgt: Eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.
⚠ Risiko: Ohne Rückendeckung kann es schwer sein, den Arbeitgeber zu einer Höhergruppierung zu bewegen.
3️⃣ Unterstützung durch eine Gewerkschaft nutzen
Falls Sie noch kein Gewerkschaftsmitglied sind, kann dies ein strategischer Schritt sein. Eine Gewerkschaft kann:
✔ Tarifverhandlungen für bestimmte Berufsgruppen führen.
✔ Rechtsberatung und Unterstützung in Eingruppierungsfragen bieten.
✔ Bei Verweigerung des Arbeitgebers Arbeitskampfmaßnahmen wie Warnstreiks organisieren.
⚠ Risiko: Eine Mitgliedschaft kostet monatliche Beiträge und bringt nicht sofort Ergebnisse.
Weitere Wege zu einer fairen Bezahlung
Neben diesen drei Hauptoptionen gibt es noch weitere Möglichkeiten:
✔ Öffentliche Aufmerksamkeit: Eine Petition, ein offener Brief oder eine Presseanfrage kann Druck auf das Unternehmen ausüben.
✔ Klage prüfen: Falls die Personalabteilung eine berechtigte Höhergruppierung verweigert, kann eine arbeitsrechtliche Klage Aussicht auf Erfolg haben.
✔ Alternative Vergünstigungen verhandeln: Falls eine neue Eingruppierung nicht sofort durchsetzbar ist, können auch zusätzliche Urlaubstage, Homeoffice oder Fortbildungen eine Alternative sein.
Weitere Strategien für eine Gehaltserhöhung
Falls eine höhere Eingruppierung nicht direkt durchsetzbar ist, können alternative Vergünstigungen eine Option sein:
✔ Homeoffice-Regelungen oder flexible Arbeitszeiten verhandeln.
✔ Zusätzliche Urlaubstage oder Fortbildungen als Benefit aushandeln.
✔ Eine individuelle Gehaltsanpassung außerhalb der Tarifstruktur prüfen.
💡 Tipp: Manchmal kann es einfacher sein, eine andere finanzielle Kompensation zu erreichen, wenn eine neue Eingruppierung blockiert wird.
Aktiv werden, nicht aufgeben!
Wenn sich der Betriebsrat verweigert, bedeutet das nicht, dass Sie keine Möglichkeiten haben. Je nach Strategie – über den Betriebsrat, die Geschäftsleitung oder eine Gewerkschaft – gibt es Wege, für eine faire Bezahlung zu kämpfen.
📢 Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht? Welche Strategie hat Ihnen geholfen? Schreiben Sie uns in den Kommentaren!
Diese Einschätzung wurde mithilfe von nulegalGPT (ehemals „AnwaltGPT“), einer auf deutsches Recht spezialisierten KI-Analyseplattform, erstellt. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine künstliche Intelligenz in der Entwicklung handelt und daher keine rechtsverbindlichen Aussagen getroffen werden können.
🧐 Häufige Fragen zur Eingruppierung im öffentlichen Dienst
1️⃣ Kann ich eine Höhergruppierung auch ohne Betriebsrat durchsetzen?
Ja! Sie können sich direkt an die Personalabteilung wenden, eine Tätigkeitsdarstellung einreichen und eine Überprüfung der Eingruppierung beantragen. Falls die Personalabteilung nicht reagiert, gibt es die Möglichkeit, gewerkschaftliche Unterstützung oder eine arbeitsrechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
2️⃣ Welche Unterlagen brauche ich für eine Neubewertung meiner Stelle?
Eine detaillierte Arbeitsaufstellung, die Ihre aktuellen Aufgaben beschreibt und mit der ursprünglichen Stellenbeschreibung vergleicht, ist essenziell. Idealerweise sollte sie auch die tatsächliche Wertigkeit Ihrer Tätigkeiten nach den relevanten Tarifbestimmungen belegen.
3️⃣ Kann mein Arbeitgeber eine berechtigte Höhergruppierung einfach ablehnen?
Nein. Wenn Ihre Aufgaben dauerhaft über die aktuelle Eingruppierung hinausgehen, haben Sie rechtlichen Anspruch auf eine korrekte Einstufung. Falls der Arbeitgeber dies verweigert, kann ein arbeitsrechtliches Verfahren oder eine Klage erwogen werden.
4️⃣ Ist eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft zwingend nötig, um Unterstützung zu erhalten?
Nein. Der Betriebsrat ist laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verpflichtet, alle Beschäftigten zu vertreten – auch ohne Gewerkschaftszugehörigkeit. Dennoch kann eine Gewerkschaft oft eine stärkere Verhandlungsposition schaffen.
5️⃣ Wie lange dauert eine Überprüfung der Eingruppierung?
Das hängt vom Arbeitgeber ab. Ohne rechtlichen Druck kann es Monate oder sogar Jahre dauern. Mit Unterstützung durch den Betriebsrat, eine Gewerkschaft oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht kann sich der Prozess jedoch beschleunigen.