Wie Unternehmen mit fragwürdigen Methoden an Ihre Kontaktdaten kommen
Das Telefon klingelt, und eine vermeintlich seriöse Stimme meldet sich. Man habe uns eine E-Mail geschickt, die jedoch nicht zustellbar war. Eine einfache Bitte um Hilfe – klingt harmlos, oder? Doch genau hier steckt der Teufel im Detail. Was wie ein kleiner technischer Fehler wirkt, ist in Wahrheit eine raffinierte Masche, um an unsere Kontaktdaten zu gelangen. Diese Erfahrung habe ich kürzlich selbst gemacht und möchte Sie davor warnen!
Was passiert ist
Ein Anrufer stellte sich höflich mit Namen vor und behauptete, er habe uns eine E-Mail geschickt, die aufgrund einer Fehlermeldung nicht angekommen sei. Er nannte sogar unsere korrekte E-Mail-Adresse (Muster: info@unternehmen.de). Als ich bestätigte, dass diese Adresse einwandfrei funktioniert und seine E-Mail sicherlich bei uns eingegangen ist, insistierte er. Nein, nein, die E-Mail sei zurückgekommen, er brauche unbedingt eine alternative Adresse, um uns „viele wichtige Daten“ zu senden.
Ich schlug vor, unser Kontaktformular zu nutzen. Doch das passte ihm nicht. Stattdessen behauptete er plötzlich, er sei von einem anderen Verband für Bürokräfte empfohlen worden. Angeblich hätten diese unseren Service ebenfalls genutzt und uns wärmstens empfohlen. Merkwürdig nur, dass er keinen konkreten Ansprechpartner nennen konnte und die ganze Geschichte mehr als improvisiert klang.
Warum solche Anrufe problematisch sind
Diese Masche ist kein Zufall. Sie zielt darauf ab, das Werbeverbot zu umgehen und durch die Hintertür an unsere Kontaktdaten zu gelangen. Oftmals haben solche Anrufer weder recherchiert noch echtes Interesse an einer Zusammenarbeit. Sie hoffen lediglich, durch geschickte Gesprächsführung Informationen zu ergattern, die ihnen sonst verwehrt blieben.
Das Problem mit Kaltakquise und Werbeverbot
In Deutschland ist die Kaltakquise per Telefon streng geregelt. Unverlangte Werbeanrufe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung sind verboten! Unternehmen dürfen nicht einfach anrufen und ihre Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt uns vor solchen unerwünschten Kontaktaufnahmen.
Wann ist ein Werbeanruf erlaubt?
Ausdrückliche Einwilligung: Sie haben dem Unternehmen vorher eindeutig erlaubt, Sie zu Werbezwecken zu kontaktieren.
Bestehende Geschäftsbeziehung: Sie sind bereits Kunde, und der Anruf steht in direktem Zusammenhang mit dieser Beziehung.
Sachliche Notwendigkeit: Es geht um wichtige Informationen zu einem bestehenden Vertrag oder einer Bestellung.
Alles andere ist unzulässig und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden.
Sollten Sie solche Anrufe der Polizei melden?
Ja, in bestimmten Fällen ist es ratsam, solche Anrufe zu melden, insbesondere wenn der Verdacht auf Betrug besteht. Durch Ihre Meldung kann die Polizei ein mögliches Muster erkennen und gegen die Anrufer vorgehen. Vor allem bei Betrugsmaschen oder organisierten Telefonkampagnen ist Ihre Information ein wichtiger Hinweis, der auch andere schützen kann.
Wann sollten Sie einen Anruf melden?
Offensichtlicher Betrugsverdacht:
Wenn der Anrufer versucht, sensible Daten wie Bankverbindungen, Passwörter oder andere geschützte Informationen zu erlangen.
Bei aggressivem Druck oder Drohungen, die einen Handlungszwang auslösen sollen.
Verdacht auf Datenmissbrauch:
Wenn der Anrufer gezielt falsche Informationen verbreitet (z. B. eine angebliche Empfehlung, die nachweislich nicht existiert).
Wenn der Anrufer vorgibt, von einer Behörde oder einem bekannten Unternehmen zu kommen, um Vertrauen zu erwecken.
Wiederholte Anrufe:
Wenn Sie mehrfach von derselben Nummer belästigt werden, insbesondere wenn der Anrufer hartnäckig nach Kontaktdaten fragt oder aufdringlich wird.
Unklare Absichten oder verdächtige Gespräche:
Wenn der Anruf nach „Ausspionieren“ klingt, z. B. durch gezielte Fragen zu Ihrer Organisation, Ihren Prozessen oder persönlichen Daten.
Hier ein paar Tipps:
Wie melden Sie einen verdächtigen Anruf?
Melden Sie die Nummer bei Ihrer Telekommunikationsanbieter, um weitere Maßnahmen wie eine Sperrung prüfen zu lassen..
Notieren Sie die Details:
Nummer des Anrufers (sofern sichtbar).
Zeitpunkt und Dauer des Gesprächs.
Inhalt des Gesprächs und konkrete Aussagen des Anrufers.
Eventuell Namen oder Organisation, die genannt wurden.
Kontaktieren Sie die Polizei:
Nutzen Sie die lokale Polizeidienststelle oder die bundesweite Rufnummer 110, wenn Sie akut bedroht werden.
Für weniger dringende Fälle können Sie eine Anzeige erstatten. Viele Polizeibehörden bieten auch Online-Formulare für solche Meldungen an.
Zusätzliche Schritte:
Informieren Sie Ihr Team oder Ihren Datenschutzbeauftragten über den Vorfall.
Tipp:
Wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Anruf relevant für die Polizei ist, können Sie zunächst unverbindlich nachfragen. Viele Polizeidienststellen beraten Sie, ob eine Anzeige sinnvoll ist oder welche weiteren Schritte empfehlenswert sind.
So schützen Sie sich
Bleiben Sie wachsam: Lassen Sie sich nicht von freundlichen Worten täuschen. Wenn etwas seltsam klingt, ist es das meist auch.
Keine spontanen Daten preisgeben: Geben Sie keine alternativen E-Mail-Adressen oder persönlichen Informationen heraus.
Fragen Sie nach: Wer genau hat Sie empfohlen? Wie lautet der Name des Ansprechpartners? Seriöse Anrufer können klare Antworten geben.
Bleiben Sie konsequent: Verweisen Sie auf offizielle Kontaktwege (z.B. das Kontaktformular oder den Postweg) und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
Schlussgedanke
Trickanrufe sind mehr als nur lästig – sie sind oft illegal und können erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bleiben Sie skeptisch, hinterfragen Sie ungewöhnliche Anfragen und schützen Sie Ihre Daten. Und wenn nötig, scheuen Sie sich nicht, solche Vorfälle zu melden. Denn nur so können wir gemeinsam dafür sorgen, dass diese fragwürdigen Methoden keinen Erfolg haben.